Nebentätigkeitsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern: § 13 Vergütungsverbot bei angemessener Entlastung im Hauptamt

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr. Auch für Beschäftigte von Mecklenburg-Vorpommern interessant. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht der Nebentätigkeitsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern

§ 13 Vergütungsverbot bei angemessener Entlastung im Hauptamt  

(1) Eine Vergütung darf in den Fällen des § 11 Abs. 1 Satz 2 sowie des § 12 Abs. 1 Satz 1 nicht gewährt werden, wenn der Beamte für die Wahrnehmung der Nebentätigkeit im Hauptamt angemessen entlastet wird.

(2) Eine angemessene Entlastung im Sinne des Absatzes 1 liegt in der Regel nicht vor, wenn

1. ein Beamter zur Abnahme von Staatsexamina, zur Ausbildung und Abnahme von Prüfungen im Vorbereitungsdienst, im Rahmen der Aufstiegsfortbildung oder der allgemeinen Fortbildung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus den in § 70 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Landesbeamtengesetzes genannten Gründen während der Arbeitszeit tätig wird,

2. die dafür erforderlichen Vor- und Nachbereitungsarbeiten außerhalb der Arbeitszeit erbracht werden,

3. der Dienstvorgesetzte im Zusammenhang mit der Wahrnehmung dieser Nebentätigkeit keine Verringerung des Aufgabenumfangs im Hauptamt vornimmt und

4. mit der Vergütung der Aufwand für die gesamte Nebentätigkeit abgegolten werden soll.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  



mehr zu: Nebentätigkeitslandesverordnung M-V
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de © 2024