Nebentätigkeitsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern: § 7 Ablieferungspflicht von Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr. Auch für Beschäftigte von Mecklenburg-Vorpommern interessant. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht der Nebentätigkeitsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern

 

Nebentätigkeitsverordnung

§ 7 Ablieferungspflicht von Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

(1) Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ( § 3 ), die im Kalenderjahr den Betrag von 6.500 Euro übersteigen, hat die Beamtin oder der Beamte an den Dienstherrn im Hauptamt abzuliefern. Eine Vergütung darf nicht gewährt werden, soweit zur Ausübung der Nebentätigkeit eine Entlastung im Hauptamt erfolgt. Bei Teilzeitbeschäftigung gilt der Höchstbetrag ungeachtet der Arbeitszeitermäßigung.

(2) Vor der Ermittlung des abzuliefernden Betrages sind von den Vergütungen die im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit nachweislich entstandenen Aufwendungen abzusetzen, und zwar für:

1. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe der in § 6 Absatz 2 Nummer 1 und 2 genannten Beträge,
2. die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn (einschließlich Vorteilsausgleich), 3. sonstige Hilfeleistungen und selbst beschafftes Material, soweit erforderlich und wirtschaftlich vertretbar.

Voraussetzung ist, dass die Beamtin oder der Beamte für diese Aufwendungen keinen Auslagenersatz erhalten hat.

(3) Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gilt § 65 des Bundesbesoldungsüberleitungsfassungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern .


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  



mehr zu: Nebentätigkeitslandesverordnung M-V
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de © 2024