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Landesverordnung über die Nebentätigkeit der Beamtinnen und Beamten im Land Mecklenburg-Vorpommern (Nebentätigkeitslandesverordnung - NLVO M-V)
vom 22. Januar 2019, zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 201) geändert.
Für Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern gelten eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zur Aufnahme und/oder Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten von Beamtinnen und Beamte sind in der Nebentätigkeitslandesverordnung geregelt. Eine aktuelle Fassung der Mecklenburg-Vorpommerschen Nebentätigkeitslandesverordnung finden Sie hier:
Inhaltsverzeichnis:
§ 3 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 4 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern
§ 5 Nachträgliches Verbot einer Nebentätigkeit
§ 7 Ablieferungspflicht von Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
§ 9 Grenzen nicht genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten bei der Erstellung von Gutachten
§ 11 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst mit Ablieferungspflicht
§ 12 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ohne Ablieferungspflicht
§ 13 Vergütungsverbot bei angemessener Entlastung im Hauptamt
§ 14 Abrechnung über die Vergütung aus Nebentätigkeiten
§ 16 Grundsätze für die Entrichtung des Nutzungsentgelts
§ 17 Höhe des Nutzungsentgelts
§ 18 Entgelt für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeit im Krankenhausbereich
§ 21 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten