Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Mutterschutzverordnung - MuSchVO M-V) - Übersicht -

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Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Mutterschutzverordnung - MuSchVO M-V)


vom 14. April 1994, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 20. Januar 2010 (GVOBl. M-V S. 36, 41).

Aufgrund des § 89 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 577) verordnet die Landesregierung:

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft

§ 2 a 

§ 3 Belastungsverbot während der Schwangerschaft

§ 4 Beschäftigungsverbot nach der Entbindung

§ 5 Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Erschwerniszulage

§ 6 Zuschußgewährung

§ 7 Arbeitserleichterungen

§ 8 Mitteilungspflichten

§ 9 Stillzeiten

§ 10 Nacht- und Mehrarbeitsverbot

§ 10a Erholungsurlaub 

§ 11 Entlassungsschutzvorschriften

§ 12 Aushang

§ 13 Schlußvorschriften


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Red 20231129

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