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Für Beamte und Tarifkräfte des Landes Mecklenburg-Vorpommern gelten für die Mitbestimmung und Mitwirkung betrieblicher Interessenvertretungen die Regelungen des Landespersonalvertretungsrechts. Die wichtigsten Fragen sind im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des mecklenburgisch-vorpommerschen Landespersonalvertretungsgesetzes (Stand: 11.07.2005) finden Sie hier:
Inhaltsverzeichnis:
§ 2 Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen, Berufsverbände
§ 10 Bildung von Personalräten
§ 13 Anzahl der Mitglieder des Personalrats
§ 20 Neuwahl aus besonderen Gründen
§ 22 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft
§ 25 Einberufung und Leitung von Sitzungen
§ 26 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 27 Beschlußfassung und Beschlußfähigkeit
§ 29 Aussetzung von Beschlüssen
§ 30 Teilnahme von Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften
§ 31 Teilnahme weiterer Personen
§ 39 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 40 Kündigung, Versetzung und Abordnung
§ 42 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 45 Teilnahme weiterer Personen
§ 48 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
§ 50 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 51 Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 52 Wahlverfahren, Amtszeit, Vorsitzender
§ 55 Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen
§ 56 Nichtständige Beschäftigte
§ 58 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
§ 60 Unterrichtung des Personalrats
§ 61 Allgemeine Aufgaben des Personalrats
§ 62 Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren
§ 63* Bildung der Einigungsstelle, Kosten
§ 64 Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle
§ 65 Initiativrecht des Personalrats
§ 67 Durchführung von Entscheidungen
§ 68 Beteiligung in Personalangelegenheiten
§ 69 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 70 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
§ 71 Vorrang der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
§ 72 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
§ 73 Personalräte und Stufenvertretungen
§ 75 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
§ 77 Bildung von Personalräten an den Schulen
§ 78 Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und Lehrerprüfungsamt
§ 79 Stufenvertretungen im Bereich der Kultusministerin
§ 82 Gemeinden, Ämter, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Verwaltungsämter und Zweckverbände
§ 84 Behandlung von Verschlußsachen
§ 85 Schwerbehindertenvertretung
§ 86 Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
§ 87 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 88 Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten
§ 89 Unzulässigkeit von abweichenden Regelungen
§ 91 Richter und Staatsanwälte
§ 92 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
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