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Zulagen in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern werden eine Reihe von Zulagen gezahlt. Die Grundlagen für die Details dieser Zulagen sind im Landesbesoldungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern geregelt.
Abschnitt IV
Zulagen, Vergütungen, sonstige Zuschläge
Unterabschnitt 1
Zulagen
§ 44 Amtszulagen
§ 45 Strukturzulage
§ 46 Stellenzulagen
§ 47 Sicherheitszulage
§ 48 Zulage für Polizei, Steuerfahndung und Verwendung auf See
§ 49 Feuerwehrzulage
§ 50 Zulage für Beamtinnen und Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankeneinrichtungen
§ 51 Zulage für Beamtinnen und Beamte mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfte Technikerin oder staatlich geprüfter Techniker
§ 52 Zulage für Beamtinnen und Beamte der Steuerverwaltung
§ 53 Zulage für Beamtinnen und Beamte als fliegendes Personal
§ 54 Zulage für Beamtinnen und Beamte als Nachprüferin oder Nachprüfer von Luftfahrtgerät
§ 55 Zulage für Professorinnen und Professoren mit mehreren Ämtern
§ 56 Zulage für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
§ 57 Zulage für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter bei obersten Behörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder eines anderen Landes
§ 58 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen
§ 59 Zulage für die zeitlich befristete Wahrnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes im krankheitsbedingten Vertretungsfall
§ 60 Zulage für die vorübergehende vertretungsweise Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
§ 61 Ausgleichszulage bei Wegfall von Stellenzulagen
§ 62 Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel
§ 63 Zulagen für besondere Erschwernisse, Verordnungsermächtigung
>>>Hier gehts direkt zum Landesbesoldungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern
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Red 20231128