Landesbesoldungsgesetz (LBesG M-V) Mecklenburg-Vorpommern: § 86 Verordnungsermächtigung, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr. Auch für Beschäftigte von Mecklenburg-Vorpommern interessant. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern

 

Abschnitt VIII
Übergangs- und Schlussvorschriften

Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V):

§ 86 Verordnungsermächtigung, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen

(1) Die für das Besoldungsrecht zuständige oberste Landesbehörde erlässt die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz.

(2) Für Berechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bestimmt die Landesregierung durch Rechtsverordnung die Behörde, die für die Festsetzung, Anweisung und Rückforderung der Besoldung sowie der sonstigen beamtenrechtlichen Leistungen nach diesem Gesetz zuständig ist. Für die Beamtinnen und Beamten der in § 1 Absatz 1 Nummern 2 und 3 genannten Dienstherren setzt die von der obersten Dienstbehörde bestimmte Stelle die Besoldung sowie die sonstigen beamtenrechtlichen Leistungen fest und regelt die Rückforderung dieser Leistungen.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  



 

mehr zu: Landesbesoldungsgesetz M-V
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de © 2024