Landesverordnung über die Elternzeit für die Beamten und Richter im Land Mecklenburg-Vorpommern (Elternzeitlandesverordnung - EltZLVO M-V): § 1 Geltungsbereich

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Landesverordnung über die Elternzeit für die Beamten und Richter im Land Mecklenburg-Vorpommern (Elternzeitlandesverordnung - EltZLVO M-V): § 1 Geltungsbereich

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für Beamte im Sinne des § 1 des Landesbeamtengesetzes einschließlich der Staatsanwälte sowie für Richter im Landesdienst.


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Red 20231129

 

 

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