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Landesverordnung über die Elternzeit für die Beamten und Richter im Land Mecklenburg-Vorpommern (Elternzeitlandesverordnung - EltZLVO M-V) - Übersicht -
vom 22. Februar 2002, zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Januar 2010 (GVOBl. M-V S. 36, 42)
Aufgrund des § 89 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 708, 910), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2001 (GVOBl. M-V S. 256) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Vorzeitige Beendigung, Verlängerung
§ 5 Anrechnung auf den Erholungsurlaub
§ 6 Entlassung während der Elternzeit
§ 7 Anspruch auf Geld- und Sachbezüge
§ 9 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
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Red 20231129