Landesverordnung über die Elternzeit für die Beamten und Richter im Land Mecklenburg-Vorpommern (Elternzeitlandesverordnung - EltZLVO M-V) - Übersicht -

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Landesverordnung über die Elternzeit für die Beamten und Richter im Land Mecklenburg-Vorpommern (Elternzeitlandesverordnung - EltZLVO M-V) - Übersicht -


vom 22. Februar 2002, zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Januar 2010 (GVOBl. M-V S. 36, 42)

Aufgrund des § 89 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 708, 910), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2001 (GVOBl. M-V S. 256) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:


Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Anspruch auf Elternzeit

§ 3 Inanspruchnahme

§ 4 Vorzeitige Beendigung, Verlängerung 

§ 5 Anrechnung auf den Erholungsurlaub

§ 6 Entlassung während der Elternzeit

§ 7 Anspruch auf Geld- und Sachbezüge

§ 8 Übergangsregelungen 

§ 9 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

 


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Red 20231129

 

 

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