Landesverordnung über die Elternzeit für die Beamten und Richter im Land Mecklenburg-Vorpommern (Elternzeitlandesverordnung - EltZLVO M-V): § 9 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

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Landesverordnung über die Elternzeit für die Beamten und Richter im Land Mecklenburg-Vorpommern (Elternzeitlandesverordnung - EltZLVO M-V): § 9 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

 

§ 9 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erziehungsurlaubsverordnung vom 14. April 1994 (GVOBl. M-V S. 582) außer Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 treten § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Satz 2 und § 7 Abs. 2 bis 4 am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.


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Red 20231129

 

 

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