Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Landesverwaltung (Beurteilungsrichtlinien - BeurtRL): Ziffer 9. Veröffentlichung der Ergebnisse der Regelbeurteilungsrunden

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE:
Zehn Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst. 
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Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


 

>>>zur Übersicht der Beurteilungsrichtlinien (BeurtRL) von Mecklenburg-Vorpommern 


Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Landesverwaltung (Beurteilungsrichtlinien - BeurtRL): Ziffer 9. Veröffentlichung der Ergebnisse der Regelbeurteilungsrunden

 

9. Veröffentlichung der Ergebnisse der Regelbeurteilungsrunden

Die Ergebnisse der Regelbeurteilungsrunden sind als Notenspiegel differenziert nach Laufbahngruppen, Einstiegsämtern und den übrigen Ämtern sowie getrennt nach Frauen und Männern innerhalb eines Jahres nach dem letzten Beurteilungsstichtag (Nummer 3.1 Buchstabe c) den Beschäftigten in geeigneter Weise bekannt zu geben. Die Bekanntgabe muss in anonymisierter Form erfolgen und ist nur zulässig, sofern sie keine Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte zulässt.
Die obersten Landesbehörden übermitteln das Ergebnis ihrer Dienststelle sowie ihres nachgeordneten Bereichs der oder dem Vorsitzenden der Personalreferentenkonferenz, die oder der unter Beteiligung der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Allgemeinen Abteilungen einen Bericht für die Staatssekretärsrunde erstellt.


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Red 20231128

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