Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Landesverwaltung (Beurteilungsrichtlinien - BeurtRL): Ziffer 12. Beurteilung von Tarifbeschäftigten

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..

Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte - Beamte und Tarifbeschäftigte - des Landes Mecklenburg-Vorpommern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


 

>>>zur Übersicht der Beurteilungsrichtlinien (BeurtRL) von Mecklenburg-Vorpommern 


Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Landesverwaltung (Beurteilungsrichtlinien - BeurtRL): Ziffer 12. Beurteilung von Tarifbeschäftigten

 

12. Beurteilung von Tarifbeschäftigten

Für Tarifbeschäftigte der Landesverwaltung, die in der Entgeltgruppe 9 TV-L und höher eingruppiert sind und Tätigkeiten mindestens vergleichbar dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 wahrnehmen, kommen mit Ausnahme von Nummer 3.4 die unter Nummern 1 bis 11 aufgeführten Bestimmungen mit folgenden Maßgaben sinngemäß zur Anwendung:

a) § 42 Absatz 2 und § 44 ALVO M-V gelten entsprechend.
b) Eine Regelbeurteilung ist für Tarifbeschäftigte, die sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden, nicht zu erstellen.
c) Mit Ablauf der Probezeit (§ 2 Absatz 4 TV-L) bedarf es keiner Anlassbeurteilung.
d) In die Vergleichsgruppen nach Nummer 5.4.2 können Tarifbeschäftigte vergleichbarer Entgeltgruppen einbezogen werden.
e) Für das Eröffnungsverfahren ist bei einer Regel- oder Anlassbeurteilung Anlage 1b beziehungsweise 2b zu verwenden.

Das Recht auf Erteilung eines Zeugnisses bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  


Red 20231128

mehr zu: Beurteilungsrichtlinien BeurtRL
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de © 2024