|
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung |
PDF-SERVICE: Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
>>>zur Übersicht der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO M-V)
Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V): § 33 Qualifizierung für Beförderungsämter
Unterabschnitt 3
Qualifizierung, Fortbildung
§ 33 Qualifizierung für Beförderungsämter
(1) Die Übertragung von Beförderungsämtern setzt die erforderliche Qualifizierung voraus. Maßnahmen der Qualifizierung sind neben der beruflichen Erfahrung insbesondere
1. der Wechsel der Dienststelle oder des Aufgabenbereiches innerhalb der Dienststelle oder der befristete Einsatz
a) bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn oder einer Einrichtung im Sinne von § 20 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes,
b) bei der Europäischen Union sowie beim Informationsbüro des Landes in Brüssel oder
c) einer anderen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung im Fall eines besonderen Landesinteresses;
hierbei ist eine Verwendung nach Buchstabe b besonders zu berücksichtigen.
2. die Qualifizierungsfortbildung (§ 36 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4),
3. eigene Lehr- oder Fortbildungstätigkeiten,
4. mit einem Bachelor- oder Mastergrad oder vergleichbaren Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium,
5. über einen längeren Zeitraum selbstständig wahrgenommene höherwertige Tätigkeiten,
6. die erfolgreiche Teilnahme an einem die Kriterien von § 9 des Beamtenstatusgesetzes beachtenden Auswahlverfahren. Diese Eignungsprüfung stellt insbesondere fest, ob die Beamtin oder der Beamte die für die künftigen Aufgaben erforderliche Methoden-, Sozial- und Führungskompetenz besitzt. Dem Auswahlverfahren muss eine Ausschreibung vorausgehen.
7. die Führungskräftefortbildung (§ 36 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5)
Je höher das Beförderungsamt ist, desto höhere Anforderungen sind an die Qualifizierung zu stellen.
(2) Die Einzelheiten der Qualifizierung regeln die obersten Dienstbehörden unter Beachtung der Vorgaben, die sich aus dieser Verordnung und den weiteren Laufbahnverordnungen sowie den ergänzend dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften ergeben, in Personalentwicklungskonzepten. Hierbei kann nach Fachrichtungen unterschieden werden. Die Befugnis nach Satz 1 kann auf nachgeordnete Behörden übertragen werden. Die Landesregierung kann für die Landesverwaltung ressortübergreifende Personalentwicklungskonzepte aufstellen.
(3) Die Qualifizierung (§§ 34 und 35) kann wegen längerer Erkrankung, eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots, einer Elternzeit, Teilzeit, Beurlaubung oder aus anderen zwingenden Gründen verlängert werden, wenn der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierung ansonsten nicht erreicht werden kann. Dabei können Abweichungen vom Ausbildungs-, Lehr- oder Studienplan zugelassen werden.
|
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern Sie haben Sehnsucht nach Urlaub und suchen nach dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Ferienwohnung, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Unsere Partner-Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland und den benachbarten Staaten Österreich, Schweiz oder Italien. Im Mittelpunkt unseres Urlaubsportals steht aber das wunderschöne Mecklenburg-Vorpommern mit seinen besonders liebenswürdigen Gastgebern. Highlights in Mecklenburg Vorpommern sind u.a.: - die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst mit ihren wilden Stränden Ahrenshoop und das Künstlerdorf, Die Landeshauptstadt Schwerin, Insel Hiddensee, Insel Rügen und der Jasmund Nationalpark, Müritz Nationalpark, Mecklenburgische Seenplatte, Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, Rostock, Sonneninsel Usedom, Warnemünde und Hansestadt Wismar. Küste und ihre Inseln Fischland-Darß-Zingst (perfekt für Naturfans). Feine Sandstrände, dichte Wälder und den berühmten Weststrand. Insel Rügen: Nationalpark Jasmund mit dem Kredifelsen sowie einer einzigartigen Bäderarchitektur in Binz. Insel Hiddensee: Ganz ruhig und ohne Autos. Ideal zum Abschalten und Wandern. Die Seen und das Binnenland Mecklenburgische Seenplatte: Das „Land der 1.000 Seen“. Müritz ist der größte Binnensee. Ein Paradies zum Bootfahren und Radeln. Mecklenburgische Schweiz: Eine hügelige Landschaft mit klaren Seen, alten Alleen und verträumten Gutshäusern. Historische Städte Rostock, Wismar & Stralsund: Diese Hansestädte haben alte, wunderschöne Backstein-Altstädte, die zum Teil zum UNESCO-Welterbe gehören. Schwerin: Die Landeshauptstadt besticht durch das märchenhafte Schweriner Schloss auf einer Insel. Warnemünde: klassischer Ort an der Ostsee mit einem wunderschönen Strand, Leuchtturm und Fischbrötchen am Hafen. |
Red 20260814
Red 20231128