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Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V): § 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Landeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 639, 694) und die Ordnung der Laufbahnen des einfachen, des mittleren, des gehobenen und des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes vom 20. Juni 1991 (AmtsBl. M-V S. 392) außer Kraft.
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Red 20231128