(Nebentätigkeitslandesverordnung (NLVO M-V) von Mecklenburg-Vorpommern - Übersicht -

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Landesverordnung über die Nebentätigkeit der Beamtinnen und Beamten im Land Mecklenburg-Vorpommern (Nebentätigkeitslandesverordnung - NLVO M-V)

vom 22. Januar 2019, zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 201) geändert.

Für Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern gelten eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zur Aufnahme und/oder Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten von Beamtinnen und Beamte sind in der Nebentätigkeitslandesverordnung geregelt. Eine aktuelle Fassung der Mecklenburg-Vorpommerschen Nebentätigkeitslandesverordnung finden Sie hier:

Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Öffentliche Ehrenämter 

§ 3 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 4 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern

§ 5 Nachträgliches Verbot einer Nebentätigkeit

§ 6 Begriffsbestimmung

§ 7 Ablieferungspflicht von Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

§ 8 Ausnahmen

 

§ 9 Grenzen nicht genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten bei der Erstellung von Gutachten

§ 10 Begriff  

§ 11 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst mit Ablieferungspflicht

§ 12 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ohne Ablieferungspflicht

§ 13 Vergütungsverbot bei angemessener Entlastung im Hauptamt

§ 14 Abrechnung über die Vergütung aus Nebentätigkeiten

§ 15 Genehmigungspflicht

§ 16 Grundsätze für die Entrichtung des Nutzungsentgelts

§ 17 Höhe des Nutzungsentgelts

§ 18 Entgelt für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeit im Krankenhausbereich

§ 19 Verfahren

§ 20 Übergangsbestimmungen

§ 21 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten


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