Feuerwehr kann bei 24-Stunden-Schicht bleiben
Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern können Feuerwehrleute durch eine Ausnahmeregelung in 24-Stunden-Schichten einsetzen. Das macht die neue Arbeitszeitverordnung möglich, die das Kabinett beschlossen hat. Dem Beschluss waren eine einjährige Testphase verschiedener Schichtmodelle sowie Abstimmungen mit Personalräten und Gewerkschaften vorausgegangen. Die Möglichkeit der 24-Stunden-Schicht besteht für Beamtinnen und Beamte, die im Brandschutz oder Rettungsdienst eingesetzt sind. Voraussetzung ist laut Innenminister Lorenz Caffier (CDU), dass sich Dienststelle und Personalrat auf Ausnahmen und verantwortbare Dienstpläne einigen. Gemäß der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie wird die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt. Die Richtlinie legt fest, dass Arbeitnehmer/innen pro 24-Stunden-Zeitraum Anspruch auf eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden haben. Damit hätten jedoch die von vielen Feuerwehrleuten gewünschten 24-Stunden-Schichten nicht beibehalten werden können.
Quelle: Beamten-Magazin 9/2009
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